Antragsformular Maßnahmenförderung Rhein-Erft-Kreis
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Die ausgefüllten Unterlagen werden per Mail an die Koordinierungs- und Fachstelle gesendet.Bei Fragen sind wir euch gern behilflich!
Die Maßnahmenförderung des Rhein-Erft-Kreises für eure Projektidee 2025: Aktiv unsere Demokratie stärken
Im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2025/2026 fördert der Rhein-Erft-Kreis Projekte, die sich für Demokratie stark machen.
Ziel dieser Förderung ist es, die demokratischen Prozesse im Rhein-Erft-Kreis zu vertiefen und zu stärken. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, die dazu beitragen, demokratische Strukturen zu festigen, das Bewusstsein für demokratische Werte zu schärfen und die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung des Gemeinswesens zu fördern. Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung von Maßnahmen, die Menschen jeden Alters für demokratische Prozesse begeistern und ihre aktive Beteiligung an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt stärken. Geförderte Maßnahmen sollen zudem zur Vernetzung der Akteure im Bereich der Demokratieförderung beitragen, um die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen zu erhöhen.
Mit eurer Projektidee könnt ihr euch an uns, a.d.a. - Koordinierungs- und Fachstelle für Demokratiestärkung im Rhein-Erft-Kreis wenden. Hier erhaltet ihr Unterstützung bei der Konkretisierung eurer Ideen und Pläne sowie bei Erstellung des Antrags und Entwicklung des Finanzplans.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Gemeinnützige Vereine und Verbände, Initiativen und Gruppen oder Einzelpersonen.
Umfang und Höhe der Förderung
Der Höchstbetrag pro Maßnahme beträgt grundsätzlich 5.000 Euro. Über Ausnahmen entscheidet der Begleitauschuss des Bereichs Demokratieförderung und Prävention. Der Förderzeitraum ist auf das Kalenderjahr beschränkt.
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
Inhaltlich sind demokratiestärkende Projekte zu folgenden Leitplanken förderfähig:
Schaffung von Erfahrungs- und Begegnungsräumen: Förderung von Maßnahmen, die Menschen unterschiedlicher Generationen, Herkunft und sozialer Milieus zusammenbringen und den demokratischen Austausch fördern. Demokratieförderung soll den Mehrwert demokratischer Verfahren erfahrbar machen. Dafür sollten diese Begegnungsräume in ihrer sozioökonomischen, kulturellen und altersspezifischen Struktur möglichst heterogen ausgestaltet sein, womit sich eine lebendige Vielfalt im Rhein-Erft-Kreis stärken und der Aufbau von Netzwerken vorantreiben lässt.
Förderung basisdemokratischer Werte und Haltungen: Förderung von Maßnahmen zur Vermittlung der Werte einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dies stellt nach wie vor ein wichtiges Element der kommunalen Demokratieförderung dar. Denn um das Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen zu stärken bzw. zurückzugewinnen, bilden Respekt, Toleranz, Solidarität oder Zivilcourage unverzichtbare Bedingungen dafür, die Vorzüge sowie den Mehrwert von Demokratie erfahrbar machen undlebendig halten zu können.
Einbindung der Jugend in demokratische Entscheidungsprozesse und Verfahren: Förderung von Maßnahmen, die eine Einbindung junger Menschen in demokratische Prozesse und Entscheidungsprozesse ermöglichen. Hierfür gilt es, zum einem frühzeitig für demokratiefeindliche Bestrebungen zu sensibilisieren und zum anderen die Aufklärungsarbeit in den Elementarbereichen zu verstetigen. In diesem Kontext können die bereits geschaffenen Strukturen im Bereich der Jugendarbeit durch eine Stärkung und funktionale Erweiterung ausgebaut werden.
Förderung von Medienkompetenzen für Jung und Alt: Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz von Jung und Alt, um eine kritische Auseinandersetzung mit Informationen und Meinungen vor allem im digitalen Raum zu ermöglichen. Hierbei sollen sich die Angebote nicht nur an die Zielgruppe Jugendlicher richten, sondern zum einen auch die Eltern und pädagogischen Fachkräfte gezielt addressieren. Zum anderen liegt der Fokus aber auch auf älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger, damit ein Dialog zwischen den Generationen auch im digitalen Raum auf Augenhöhe erfolgen kann. Denn gegnerationsübergreifend sollte insbesondere die Förderung von Medienkompetenzen stehen.
Wie funktioniert das Antrags- und Vergabeverfahren für die Maßnahmenförderung?
Zuerst ladet ihr euch das Antragsformular herunter und füllt dieses aus.
Die ausgefüllten Unterlagen werden per Mail an die Koordinierungs- und Fachstelle gesendet. Wir sichten dann den Antrag und besprechen ggf. Änderungsvorschläge mit euch. Anschließend wird der fertige Antrag beim Rhein-Erft-Kreis und dem Begleitausschuss eingereicht, der über die Förderung abstimmt.
Wer kann bei der Antragsstellung unterstützen?
EMPFEHLUNG: Meldet euch zunächst bei uns bevor ihr den Antrag ausfüllt! So können wir vorab viele offene Fragen klären und den Prozess beschleunigen. Bei Fragen zur Antragsstellung helfen wir gerne weiter. Zudem könnt ihr euch mit jeder Art von Fragen an das Team von a.d.a. wenden.
Projekte, die sich für unsere Demokratie stark machen, zu einem der unten aufgeführten Leitplanken einzuordnen sind und eine Förderung von 500€ nicht überschreiten, können ab dem 19.05.2025 in einem verschlankten Prozess beantragt werden.
Leitplanken:
Das geht ganz einfach:
Dazu das Antragsformular herunterladen
Antragsformular - Mikroprojekte
ausfüllen und - per eMail - an uns schicken: ada@ash-sprungbrett.de
Nach Bewilligung kann schon losgelegt werden! Wir von a.d.a. - Koordinierungs- und Fachstelle für Demokratiestärkung im Rhein-Erft-Kreis treten dabei als Kooperationspartnerin auf und unterstützen gern bei Bedarf in der Vorbereitung und Umsetzung des Projektes!
Jugend und Schule:
Kita:
Initiativen:
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Die ausgefüllten Unterlagen werden per Mail an die Koordinierungs- und Fachstelle gesendet.Bei Fragen sind wir euch gern behilflich!
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Ausführliche Hinweise zur Förderung entnimmt ihr den Richtlinien.
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In diesem Dokument findet ihr Informationen zur Vergabe von Leistungen, die über das Bundesprogramm "Demokratie leben!" finanziert werden.
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Mikroprojekte bis 500€